Vogelnothilfe e.V.

 

Neufassung der Satzung vom 18.09.2010

 

Satzung für den Verein „Vogelnothilfe e. V.

Beschlossen bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 18.09.2010

§ 1
Name und Sitz

1. Der Verein trägt den Namen „Vogelnothilfe e. V.“ und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg eingetragen.

2. Der Sitz des Vereins ist 53721 Siegburg

3. Die Geschäftsstelle befindet sich beim 1.Vorsitzenden.

4. Der Verein haftet ausschließlich mit dem Vereinsvermögen.

§ 2
Gemeinnützigkeit

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig.
Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit nachgewiesene Aufwendungen können ersetzt werden. Das gleiche gilt für nachgewiesene Fahrtkosten mit dem privaten Fahrzeug (Kilometergeldabrechnung) und für Reisekosten, die im Rahmen des Vorstandsamtes durchgeführt werden. Indem auf die "Steuerbegünstigten Zwecke" der Abgabenordnung § 52 hingewiesen wird.


§ 3
Ziele und Aufgaben

Der Verein „Vogelnothilfe e. V.“ ist ein juristisch und ökonomisch selbständiger Verein von Tierfreunden, mit dem besonderen Interessenschwerpunkt der Haltung von Vögeln.

Die Ziele und Aufgaben des Vereins sind:

• den Tierschutzgedanken zu vertreten und zu fördern;


• durch Aufklärung und gutes Beispiel Verständnis für das Wesen Tier zu wecken, sowie ihr Wohlergehen zu fördern;


• die Vermittlung von in Not geratenen Vögeln in Pflegestellen und Endstellen zu unterstützen oder zu veranlassen sowie bei notwendigem Besitzerwechsel zu helfen, sofern das nicht aus kommerziellen Gründen geschieht;


• die Zusammenführung einzeln gehaltener Vögel mit geeigneten Artgenossen;


• die Aufnahme von Not leidenden Vögeln (Behinderte, Kranke usw.) mit dauerhafter Unterbringung bei Vereinsmitgliedern oder vorübergehender Unterbringung bei Vereinsmitgliedern, bis ein geeigneter dauerhafter Platz gefunden wird;

• die Vermittlung von Vögeln aus unsachgemäßer Haltung an fachkundige Halter; die Aufnahme zur fachgerechten Auswilderung oder Unterbringung in fachgerechte Hände;

• Aufklärung und Beratung zu leisten nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung des Tierschutzgedankens und der artgerechten Haltung von Vögeln;


• Kontakte und Zusammenarbeit mit Tierärzten und Amts Veterinären, anderen Vereinen, Interessengemeinschaften und Mitgliedsorganisationen des Deutschen Tierschutzbundes zu pflegen, die gleiche oder gleichartige Interessen haben zum Zweck der bestmöglichen Hilfe für in Not geratene Vögel;


• Tierquälerei, Tiermisshandlung und Tiermissbrauch zu verhüten und zu beenden und deren strafrechtliche Verfolgung ohne Ansehen der Person des Täters zu veranlassen;


• Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei der individuellen Verwirklichung der Vereinsziele. Das Wirken und Handeln des Mitglieds im Verein „Vogelnothilfe e. V.“ darf sich ausschließlich an unseren gemeinsamen Zielen orientieren und muss ggf. mit dem Vorstand in besonderen Fällen abgestimmt werden. Der Verein bietet seinen Mitgliedern regelmäßig Gruppenschulungen an, mit dem Ziel, Sachkunde zu erlangen. Die erworbenen Kenntnisse sollen das Mitglied in die Lage versetzten, z. B. die allgemeine oder erweiterte Sachkundeprüfung zu erlangen. Als sachkundig zu betrachten sind aufgrund ihrer Berufsgruppe: Tierpfleger, Tiermediziner, Tierheilpraktiker, Falkner, Ornithologen, durch entsprechenden Nachweis auch Zoofachverkäufer, da sie sich von Berufswegen mit der Materie auskennen und häufig bereits ein Sachkundenachweis vorliegt.

Die Tätigkeit des Vereins umfasst die Förderung und Unterstützung des Tierschutzes und gilt der gesamten Tierwelt. Allerdings im besonderen Maße den Vögeln.

 

§ 4

Mitgliedschaft
Mitglied der „Vogelnothilfe e. V.“ können natürliche und juristische Personen werden. Der Beitritt erfolgt durch eine formlose, schriftliche Beitrittserklärung, bei juristischen Personen durch Vereinbarung mit dem Vorstand.

Für Mitgliedsanträge auf aktive Mitgliedschaft gilt zunächst eine vereinbarte „Probezeit“ von sechs Monaten beginnend ab Antragsstellung. Die Probezeit ist darin begründet, dass zunächst sowohl der Vorstand als auch die bisherigen aktiven Mitglieder die Möglichkeit eingeräumt werden soll und muss, das neue Mitglied kennen zu lernen.

Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand, ob das neue Mitglied als aktives Mitglied, das aktive Aufgaben nach persönlicher Eignung und nach Abstimmung mit dem Vorstand im Verein wahrnimmt, oder als passives (den Verein unterstützendes und förderndes Mitglied) unterstützt.

Die Wahlberechtigung neuer Mitglieder tritt erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Probezeit in Kraft.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Kündigung der Mitgliedschaft oder Ausschluss.
Die Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres zu erklären.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss ruhen die Rechte und Pflichten des ausscheidenden Mitglieds bis zum Ende des Geschäftsjahres, welches den Ausschluss aus dem Vereinsforum einschließt.
Eine Rückvergütung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht auf Widerspruch. Darüber wird auf der nächsten Mitgliederversammlung entschieden.

Wenn ein Mitglied seinen fälligen Mitgliedsbeitrag nicht bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres bezahlt hat, endet seine Mitgliedschaft automatisch zum 31.12. des betreffenden Jahres.

Der Verein „Vogelnothilfe e. V.“ ist nicht verpflichtet, ehemalige Vereinsmitglieder, die aus dem Verein ausgetreten sind oder vom Verein ausgeschlossen wurden, bei einem neuen Beitrittsantrag wieder aufzunehmen.
Über einen eventuellen erneuten Vereinsbeitritt eines solchen ehemaligen Vereinsmitgliedes entscheidet der Vorstand bzw. auf Antrag die Mitgliederversammlung.
Die Abstimmung über einen derartigen Beitrittsantrag kann auch in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die auch via Internet stattfinden kann, erfolgen.

 

§ 5
Beiträge

Die Mittel des Vereins werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen aufgebracht. Die Mitgliedsbeiträge sind bis spätestens 30.06. eines jeden Geschäftsjahres im Voraus zu begleichen. Es gilt die Beitragsordnung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. Sonstige Umlagen von Kosten des Vereines Vogelnothilfe e.V. auf die Mitglieder sind nicht vorgesehen.



§ 6
Rechte und Pflichten der Mitglieder

Rechte:
• Die Mitglieder erhalten je nach Wunsch eine regelmäßige Benachrichtigung über Vorgänge im Verein, über die Homepage oder beim Treffen via Stammtisch, oder Ortsgruppe bzw. per E-Mail.
• Mitglieder haben das Recht, sich im Rahmen ihrer persönlichen Fähigkeiten an der Arbeit des Vereins in allen seinen Tätigkeitsbereichen zu beteiligen, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, dort zu sprechen, zu wählen und gewählt zu werden.

Pflichten:
• Bei Kenntnisnahme von Hilfe bedürftigen Vögeln, Information der Helfer per Schriftform oder Telefon.
• Unterstützung des Vereins durch pünktliche Beitragszahlung, aber auch durch freiwillige Spenden.
• Im Falle eines Spendenempfanges die sofortige Meldung und Überweisung des Betrages an den/die Kassenwart/in bzw. auf das Vereinskonto.
• Mitglieder haben die Pflicht, die Satzung und Beschlüsse der Vereinsorgane anzuerkennen, die Aufgaben und Ziele des Vereins zu fördern und Änderungen ihrer Anschrift dem Vereinsvorstand mitzuteilen.

 



§ 7
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand



§ 8
Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins „Vogelnothilfe e. V.“ besteht aus

der/dem 1. Vorsitzenden,

der/dem 2. Vorsitzenden,

der/dem Kassenwart/in und

dem stellvertretenden Kassenwart.

Mit jeweils 3 Vorstandsmitgliedern ist der Vorstand beschlussfähig. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung werden die Vorstandsmitglieder einzeln für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Sie bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt.


Sollte innerhalb dieses Zeitraums ein Vorstandsmitglied ausscheiden, bleibt der Vorstand beschlussfähig, solange die Mindestzahl (3) der Vorstandsmitglieder nicht unterschritten wird.

Wird die Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder unterschritten, erfolgt eine Nachwahl binnen 3 Monaten durch eine außerordentlich einberufene Mitgliederversammlung (s. § 11).
Der Vorstand führt ehrenamtlich die Geschäfte des Vereins.

 

Zur Vertretung des Vereins, gemäß § 26 BGB, sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt.


§ 9
Rechte und Pflichten des Vorstands

Der Vorstand vertritt den Verein in allen Belangen nach innen und nach außen. Entscheidungen des Vorstandes sind für alle Mitglieder bindend. Sie sind, in den durch die Mitglieder durchgeführten und von der „Vogelnothilfe e. V.“ genehmigten Aktionen, konsequent zu vertreten.


Der Vorstand legt, innerhalb von 4 Wochen nach den Neuwahlen, den Mitgliedern im Forum eine Geschäftsordnung zur Genehmigung vor, die für alle bindend ist das Vorgehen bei Verstößen gegen die Vereinsregeln der „Vogelnothilfe e. V. “ bzw. gegen die Ziele und Aufgaben des Vereins:
• Der Vorstand mahnt beim ersten geringen Verstoß ab.
• Bei Vereinsschädigendem Verhalten hat der Vorstand das Recht, mit 2/3 Mehrheit, wobei   50% abstimmen müssen, das Mitglied aus dem Verein auszuschließen.
Ausschlussgründe sind:
• die nachhaltige Verletzung der Pflichten eines Vereinsmitgliedes
• die erhebliche Gefährdung des Ansehens des Vereins oder der Erfüllung seines Zweckes
• die gröbliche Missachtung bestehender Tierschutzgesetze
• die Nichtzahlung des Jahresbeitrages trotz erfolgter Mahnung.

Kontrollen bei Vereinsmitgliedern durchführen:
• Der Vorstand kann Kontrollen bei Vereinsmitgliedern beschließen und die Durchführung in Mitglieder- oder Helferhände legen. Gegebenenfalls können die Kosten erstattet werden.

§ 10
Beschlussfassung des Vorstandes

Der Vorstand ist beschlussfähig mit einer 2/3 Mehrheit. Die Beschlüsse sind unmittelbar den übrigen Vorstands- und Vereinsmitgliedern in geeigneter Form mitzuteilen. Hierzu wird das Vereinsforum genutzt.

§ 11
Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussfassende Organ des Vereins. Sie tagt mindestens einmal im Jahr, vereinsöffentlich, nach schriftlicher Einladung durch den Vorstand. Auf Verlangen von mindestens 49 % der Mitglieder, hat der Vorstand unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

Die Mitgliederversammlung darf frühestens 2 Wochen nach Versendung der Einladung stattfinden. Die Mitgliederversammlung beschließt alle Maßnahmen zur Verfolgung des Vereinszwecks. Sie wählt den Vereinsvorstand und die Kassenprüfer. Sie beschließt über Änderungen der Satzung, die Entlastung des Vorstands, die Entlastung der Kassenwarte und den Ausschluss von Mitgliedern.
Die Mitgliedsversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Jedes Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung eine Stimme.
Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Für eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

§ 12
Außerordentliche Mitgliederversammlung

Bei dringenden Gründen, die keinen Aufschub erlauben, wird auf Antrag des Vorstandes, oder 10 % der Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den Vorstand eingeladen.


§ 13
Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane

Alle Beschlüsse der Vereinsorgane müssen schriftlich durch zwei Vorstandsmitglieder beurkundet werden.



§ 14
Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 15
Kassenprüfung und Kassenprüfer

Die Kassenprüfung findet jährlich spätestens 1 Monat vor der geplanten Hauptversammlung statt. Die beiden Kassenprüfer sind 2 Monate vor dieser geplanten Hauptversammlung von den Mitgliedern in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung zu wählen.

§ 16
Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall eines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vereinsvermögen an Vögel in Not e.V. (ViN) eingetragen im Vereinsregister Ahlen unter der Nummer VR 752 -ViN Geschäftsstelle: Tanja Peters, Sabine Wagner, Fritz-Erler-Straße 58, 59174 Kamen- unter der Auflage, es alsbald ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 2 der Satzung zuzuführen.

Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes bestimmt, ist das Vereinsvermögen vom Vorstand zur Verwendung nach Absatz 1 zu liquidieren.

 

 


Neufassung der Satzung erstellt und beschlossen durch die jährliche Vollversammlung der Vereinsmitglieder und den Vorstand der Vogelnothilfe e.V.  am 18.09.2010